ANTRAG auf Einrichtung einer ÜBERMITTLUNGSSPERRE
Der Verein Augen auf e.V. Oberlausitz will verhindern, dass die Namen und Anschriften der Sächsischen BürgerInnen an Nazi-Parteien weitergegeben werden.
Es ist ein Skandal, wenn die WählerInnen zur Wahl Nazi-Werbematerial ins Haus geschickt bekommen und der Gesetzgeber dazu die Daten bereitstellt. Hier gibt es eine bedeutende Gesetzeslücke, die umgehend geschlossen werden muss.
Die Weitergabe der Adresslisten bedeutet auch, dass sich noch mehr Menschen durch Nazi-Übergriffe bedroht fühlen müssen, wenn ihre Anschriften bekannt gegeben werden.
Der Hintergrund ist, dass das Sächsische Meldegesetz (SächsMG) durch § 33 Abs. 3 grundsätzlich Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit bietet, zum Zwecke der Wahlwerbung die Daten der Wahlberechtigten mit Name und Anschrift zu übermitteln.
Es ist zu befürchten, dass bei den anstehenden Wahlen die NPD oder andere rechtsextreme Gruppierungen antreten. Das würde bedeuten, dass diese Zugang zu ihren Daten bekommen.
Aus diesem Grund empfiehlt Augen auf, dass jeder und jede das ihm bzw. ihr zustehende Recht zur Sperrung der Datenübermittlung nutzt. Dazu kann bei dem zuständigen Meldebüro ein Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ausgefüllt und abgegeben werden. Die Meldeämter haben dazu Formblätter (s. Anlage) mit denen die Nichtweitergabe der Daten ohne Begründung beantragt werden kann.
Der Datenschutz, der nach dem Grundgesetz gemäß Art. 1 Abs.1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung scheint immer mehr unter die Räder zu kommen. Informationelle Selbstbestimmung heißt, dass jeder und jede das Recht hat zu wissen, wer was wann über ihn weiß. Das heißt aber auch, dass automatisch der Grundsatz der Nichtweitergabe von Meldedaten gelten muss. Behörden sollten die Meldedaten erst auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag hin weitergeben dürfen, findet Augen auf.
Fragen zu diesem Thema können gerne an
info@augenauf.net gestellt werden.